Die Maßnahmenzertifizierung nach AZAV
Wenn Sie Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) annehmen möchten, müssen Ihre Kurse bzw. Coachings – in der AZAV als Maßnahmen bezeichnet – zertifiziert werden.
Die Maßnahmenzertifizierung stellt sicher, dass Ihre Bildungsangebote den Qualitätsanforderungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters entsprechen.
1. Auswahl der Fachkundigen Stelle
Wir empfehlen, Ihre Maßnahme bei der gleichen Fachkundigen Stelle zertifizieren zu lassen, bei der auch Ihr Träger zugelassen wurde.
Das spart Zeit, Kosten und Koordinationsaufwand.
Rein rechtlich dürfen Sie Ihre Maßnahmen aber auch von einer anderen Stelle prüfen lassen – preislich gibt es kaum Unterschiede.
2. Einreichung der Unterlagen
Nach Ihrer Anmeldung fordert die Fachkundige Stelle für eine Stichprobe der einzureichenden Maßnahmen verschiedene Dokumente an, darunter:
- Maßnahmekonzept und Gliederung der Maßnahme
- Kalkulation und Kostennachweise
- Qualifikationsnachweise und -matrix der Dozent:innen
- Nachweis der Arbeitsmarktrelevanz
- Beschreibung der Räumlichkeiten und Ausstattung
- Muster-Teilnehmervertrag und Muster-Abschlusszertifikat
3. Prüfung und Kommunikation
Ihr:e Auditor:in überprüft alle Unterlagen sorgfältig. Sollten Rückfragen oder Unklarheiten bestehen, werden Sie kontaktiert, um Ergänzungen oder Nachweise nachzureichen.
4. Erfolgreiche Maßnahmenzertifizierung
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Maßnahmezertifikat postalisch.
Anschließend beantragen Sie über den Operativen Service die offizielle Maßnahmenummer, damit Sie Ihre Kurse oder Coachings offiziell abrechnen können.
Unterstützung durch Akademio Digital
Mit unserer Software für Bildungsträger behalten Sie den Überblick über alle Zertifikate, Fristen und Maßnahmen.
Sie werden automatisch an anstehende Rezertifizierungen erinnert und können Ihre Unterlagen zentral verwalten – einfach, digital und revisionssicher.