Maßnahmenummer

Maßnahmenummer

Die Maßnahmenummer – der letzte Schritt zur Umsetzung Ihrer Maßnahme

Nachdem Sie mit Ihrem Bildungsträger die Trägerzertifizierung und Maßnahmenzertifizierung erfolgreich abgeschlossen haben, fehlt nur noch eines: Ihre Maßnahmenummer.
Diese Nummer ist Voraussetzung dafür, dass Sie offiziell mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abrechnen können.

Schritt 1: Den ersten Gutschein erhalten

Bevor Sie die Maßnahmenummer beantragen können, benötigen Sie den ersten Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
Diesen erhalten Sie in der Regel direkt vom zuständigen Sachbearbeiter des Kostenträgers – entweder per E-Mail oder über den Teilnehmer.
Achten Sie darauf, dass Ziel, Zeitraum und Maßnahmebeginn exakt mit Ihrer Maßnahme übereinstimmen.

Schritt 2: Maßnahmenummer beantragen

Füllen Sie anschließend den passenden Kurzfragebogen aus:

  • Weiterbildungsmaßnahme oder
  • Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

Beachten Sie die Ausfüllhinweise und Anlagen, damit Ihr Antrag vollständig ist.
Die fertigen Unterlagen senden Sie per E-Mail an den Operativen Service, der für Ihren Standort zuständig ist.

Schritt 3: Maßnahmebogen prüfen

Nach ein bis drei Tagen erhalten Sie vom Operativen Service Ihre Maßnahmenummer sowie den Maßnahmebogen mit allen hinterlegten Daten.
Kontrollieren Sie diesen sorgfältig, da fehlerhafte Einträge häufig dazu führen, dass:

  • Vergütungen verzögert werden oder
  • Maßnahmen nicht im KURSNET erscheinen.

Schritt 4: Der erste Kurs oder das erste Coaching

Sobald Sie starten, sollten Sie auf eine korrekte Dokumentation achten – insbesondere bei der Teilnehmerverwaltung, Anwesenheitserfassung und Abrechnung.
Mit Akademio Digital behalten Sie alle Prozesse im Blick und vermeiden Fehler bei Ihrer ersten Maßnahme.

Persönliche Unterstützung

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