Einen Bildungsträger gründen – Schritt für Schritt zur AZAV-Zertifizierung
Sie möchten einen Bildungsträger gründen? Herzlichen Glückwunsch – ein spannender und bedeutungsvoller Schritt!
Damit der Start reibungslos gelingt, finden Sie hier eine Übersicht über alle wichtigen Etappen auf dem Weg zur erfolgreichen Gründung.
1. Wahl der Rechtsform
Für die Gründung eines Bildungsträgers gibt es keine vorgeschriebene Rechtsform.
Ob als Einzelunternehmer*in, GbR, GmbH oder AG – alle Varianten sind zulässig.
Entscheidend ist, dass die gewählte Form zu Ihrer geplanten Struktur und Haftung passt.
2. Sitz des Bildungsträgers
Ihr Bildungsträger muss seinen rechtlichen Sitz in Deutschland haben.
Auch internationale Unternehmen können eine Tochtergesellschaft oder Zweigstelle in Deutschland gründen, um an geförderten Bildungsmaßnahmen teilzunehmen.
3. Namenswahl Ihres Bildungsträgers
Achten Sie bei der Namenswahl auf Folgendes:
- Der Name sollte einprägsam und einzigartig sein.
- Prüfen Sie, ob keine Marke oder Urheberrechte verletzt werden.
- Sichern Sie sich eine passende Domain (z. B. www.ihr-bildungstraeger.de).
4. Festlegung Ihres Angebots
Noch vor der Gründung sollten Sie definieren, welche Bildungsleistungen Sie anbieten möchten.
Die AZAV unterscheidet mehrere Fachbereiche:
- FB 1: Aktivierung und berufliche Eingliederung (§ 45 SGB III)
Hier unterstützen Sie Teilnehmende mithilfe des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt. - FB 2: Erfolgsbezogene Arbeitsvermittlung (§ 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 SGB III)
- FB 3: Förderung der Berufswahl und Ausbildung (§§ 48 – 80 SGB III)
- FB 4: Berufliche Weiterbildung
Teilnehmende erhalten hierfür meist einen Bildungsgutschein zur Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit. - FB 5: Transferleistungen
- FB 6: REHA-spezifische Maßnahmen nach SGB IX
5. Zertifizierung des Trägers und der Maßnahmen
Um offiziell als Bildungsträger arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Trägerzertifizierung sowie mindestens eine Maßnahmenzertifizierung.
Diese erfolgen über eine Fachkundige Stelle, die prüft, ob Sie die Qualitätsstandards der AZAV erfüllen.
Tipp: Kombinieren Sie Träger- und Maßnahmenzertifizierung direkt – das spart Zeit und Kosten.
6. Beantragung der Maßnahmenummer
Nach der Zertifizierung beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Operativen Service die Maßnahmenummer.
Erst damit können Sie Bildungsgutscheine oder AVGS offiziell abrechnen.
Bildungsträger gründen mit Akademio Digital
Wenn Sie einen Bildungsträger gründen möchten, stehen wir Ihnen mit Akademio Digital zur Seite.
Unsere Software für Bildungsträger unterstützt Sie bei allen Schritten –
von der Verwaltung Ihrer Teilnehmer und Maßnahmen bis hin zur AZAV-konformen Dokumentation.
Darüber hinaus begleiten wir Sie mit erfahrenen Partnern bei der Gründung, Zertifizierung und Prozessgestaltung – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Bildungsarbeit.
Fazit
Die Gründung eines Bildungsträgers erfordert sorgfältige Planung, klare Prozesse und ein fundiertes Verständnis der AZAV-Anforderungen.
Mit Akademio Digital starten Sie professionell durch – digital, sicher und effizient.