Ganzheitliche Unterstützung durch 16k-Maßnahmen nach AZAV
Seit dem 1. Juli 2023 gelten in Deutschland die neuen §16k-Maßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Sie dienen dazu, die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitssuchenden nachhaltig zu stärken – durch einen ganzheitlichen Betreuungsansatz, der über klassische Bewerbungshilfen hinausgeht.
Ziel und Konzept
Im Mittelpunkt steht nicht nur die Verbesserung von Bewerbungsunterlagen oder Vorstellungsgesprächen, sondern die individuelle Unterstützung in allen Lebensbereichen, die für eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt relevant sind.
Dazu gehören unter anderem:
- Begleitung bei Behördengängen
- Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuung
- Beratung zu gesundheitlichen oder psychosozialen Herausforderungen
- Hilfe bei der Alltagsstrukturierung und Motivation
Diese Art der Unterstützung war bisher in klassischen Maßnahmen nur begrenzt möglich. Mit den neuen 16k-Regelungen ist sie nun offiziell Teil der Förderung.
Vergütung und Teilnahmebedingungen
Die Abrechnung der Maßnahme erfolgt auf Basis der
Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS)
für Einzelcoaching nach §45 SGB III. Der aktuelle Satz liegt bei 53,59 € pro Unterrichtseinheit.
Teilnehmende erhalten dazu einen §16k-Gutschein, der in seiner Struktur dem
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
sehr ähnlich ist.
Durchführung und Rahmenbedingungen
Die Betreuung erfolgt grundsätzlich im Einzelcoaching und in Präsenz.
Digitale Termine per Telefon oder Video sind nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt – etwa bei kurzfristigen oder dringenden Anliegen.
Schriftliche Kommunikation (z. B. E-Mail oder Chat) ist nicht abrechenbar.
Darüber hinaus müssen alle Termine und Ausnahmen datenschutzkonform dokumentiert werden.
Methoden und Betreuungspraxis
Coaches dürfen Teilnehmende auch zu Hause besuchen, sofern diese vorher schriftlich eingewilligt haben. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Die Bundesagentur für Arbeit legt besonderen Wert auf personelle Kontinuität – ein fester Coach soll die Teilnehmenden über den gesamten Zeitraum begleiten. Nur in Ausnahmefällen können weitere Fachkräfte hinzugezogen werden.
Themenschwerpunkte der 16k-Maßnahme
Die Inhalte richten sich nach dem individuellen Bedarf und können folgende Bereiche umfassen:
- Psychosoziale und gesundheitliche Themen
- Psychische Belastungen
- Kommunikative Schwierigkeiten
- Soziale oder strukturelle Herausforderungen
Ziel ist immer die Stabilisierung der Lebenssituation und die Vorbereitung auf eine nachhaltige berufliche Eingliederung.
Anforderungen an Coaches
Coaches, die in 16k-Maßnahmen tätig sind, sollten:
- einen Fachhochschul- oder Bachelorabschluss besitzen,
- über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen,
- verschiedene Interventions- und Beratungsmethoden sicher anwenden können,
- sowie über interkulturelle Kompetenz verfügen.
Neue Coaches sollten außerdem durch Mentoring erfahrener Kolleg*innen unterstützt werden.
Hinweise zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Hausbesuchen sind verpflichtend.
Datenschutz und Schweigepflicht
Die Gespräche zwischen Coach und Teilnehmer*in sind vertraulich und unterliegen dem Datenschutz.
Sollen Informationen, die den privaten Lebensbereich betreffen, an den Kostenträger weitergegeben werden, ist dafür eine Schweigepflichtsentbindung erforderlich.
Datensicherheit und Transparenz stehen bei der Durchführung der 16k-Maßnahmen stets im Vordergrund.
Fazit
Die §16k-Maßnahmen nach AZAV stehen für einen neuen, ganzheitlichen Ansatz in der Arbeitsförderung. Sie ermöglichen individuelle Betreuung, fördern Stabilität im Alltag und schaffen damit die Grundlage für eine nachhaltige Rückkehr in den Arbeitsmarkt.