Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) – Weiterbildung für Beschäftigte

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet seit dem 1. September 2019 eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen, ihre Mitarbeitenden gezielt weiterzubilden. Ziel des Gesetzes ist es, die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und Fachkräfte für zukünftige Anforderungen zu qualifizieren.

Arbeitgeber erhalten dabei von der Agentur für Arbeit finanzielle Unterstützung: Sowohl die Lehrgangskosten als auch ein Teil des Arbeitsentgelts können erstattet werden – je nach Unternehmensgröße und Art der Weiterbildung.

Wer kann gefördert werden?

Grundsätzlich können alle Beschäftigten gefördert werden – unabhängig von Alter, Qualifikation oder Branche. Voraussetzung ist lediglich, dass ein Weiterbildungsbedarf durch den Arbeitgeber festgestellt wurde. Das Gesetz soll vor allem dabei helfen, Mitarbeitende fit für neue Aufgaben oder technologische Veränderungen zu machen.

Höhe der Förderung

Die Förderung durch die Agentur für Arbeit hängt von der Betriebsgröße ab. Je kleiner das Unternehmen, desto höher fällt in der Regel der Zuschuss aus:

UnternehmensgrößeErstattung der LehrgangskostenZuschuss zum Gehalt während der WeiterbildungZusatzförderung
Unter 10 MitarbeitendeBis zu 100 %Bis zu 75 %
Unter 250 MitarbeitendeBis zu 50 %Bis zu 50 %+5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen
Ab 250 MitarbeitendeBis zu 25 %Bis zu 25 %+10 % bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf
Ab 2500 MitarbeitendeBis zu 15 %Bis zu 25 %+15 % bei beidem kombiniert

Sonderregelungen:

  • Bis zu 100 % Förderung für Beschäftigte über 45 Jahre und für schwerbehinderte Menschen
  • Bis zu 100 % Zuschuss für Beschäftigte ohne Berufsabschluss bei abschlussbezogenen Weiterbildungen

Voraussetzungen für die Weiterbildung

Damit eine Weiterbildung über das QCG gefördert werden kann, müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Bildungsträger und die Maßnahme müssen AZAV zertifiziert sein.
  2. Die Weiterbildung umfasst mindestens 120 Stunden.

Nur wenn beide Kriterien erfüllt sind, kann eine Förderung bewilligt werden.

Antragstellung – so funktioniert es

Der Antrag auf Förderung wird vor Beginn des Kurses beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit gestellt (Telefon: 0800 4 5555 20, gebührenfrei).

Der Ablauf ist unkompliziert:

  1. Erhebungsbogen ausfüllen – enthält Informationen zu Arbeitgeber und Arbeitnehmer (ca. 15 Minuten).
  2. Prüfung durch die Agentur – es wird bewertet, ob die Voraussetzungen des QCG erfüllt sind.
  3. Bildungsgutschein erhalten – ergänzt durch einige Seiten zur Maßnahme (ca. 30 Minuten).
  4. Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss einreichen – dauert etwa 20 Minuten.

Insgesamt sollten Sie mit rund zwei Stunden Bearbeitungszeit rechnen – ein überschaubarer Aufwand für eine Förderung, die oft mehrere Tausend Euro umfasst.

Unterstützung bei der Antragstellung

Die Beantragung kann anfangs komplex wirken. Akademio unterstützt Sie bei der Vorbereitung und stellt sicher, dass alle Unterlagen korrekt eingereicht werden. So sparen Sie Zeit und vermeiden Verzögerungen bei der Bewilligung.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern zu den Fördermöglichkeiten und den passenden Weiterbildungen für Ihr Team.