Maßnahmekalkulation ändern – so geht’s richtig
Sie haben bereits eine nach AZAV zugelassene Maßnahme, doch Ihre Kostenkalkulation hat sich geändert? Kein Problem – auch ohne anstehende Rezertifizierung können Sie Ihre Kalkulation anpassen und eine Änderungszulassung beantragen.
Gründe für eine Anpassung der Maßnahmekalkulation
Eine Überarbeitung der Kalkulation kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden:
- Gestiegene Kosten (z. B. Miete, Personal, Material)
- Anpassung des B-DKS (Bundesdurchschnittskostensatzes)
- Neue Preisstruktur durch veränderte Marktbedingungen
- Optimierung der Wirtschaftlichkeit Ihrer Maßnahmen
Vorgehen bei der Änderungszulassung
Die Fachkundige Stelle prüft Ihre überarbeitete Kostenkalkulation und erteilt bei positiver Bewertung eine Änderungszulassung.
So gehen Sie vor:
- Erstellen Sie eine aktualisierte Maßnahmekalkulation mit den neuen Werten.
- Reichen Sie diese mit einer kurzen Begründung bei Ihrer Fachkundigen Stelle ein.
- Nach Prüfung und Genehmigung können Sie die neuen Preise offiziell anwenden.
Tipp: Änderungszulassung einfach digital verwalten
Mit der Software von Akademio Digital behalten Sie Ihre Maßnahmekalkulationen, Nachweise und Zertifizierungsunterlagen jederzeit im Blick.
So können Sie Änderungen schnell dokumentieren und revisionssicher an Ihre Fachkundige Stelle weiterleiten.