Änderungszulassung des Trägers

Änderungszulassung des Trägers

Änderungszulassung des Trägers – Wann Sie Ihre Fachkundige Stelle informieren müssen

Wenn sich bei Ihrem Bildungsträger Änderungen ergeben, sind Sie verpflichtet, diese Ihrer
fachkundigen Stelle
zu melden. Dies geschieht im Rahmen einer sogenannten „Änderungszulassung des Trägers“.

Die Meldung ist notwendig, um sicherzustellen, dass Ihr Träger weiterhin die Voraussetzungen der AZAV-Zertifizierung erfüllt.

Welche Änderungen müssen gemeldet werden?

Grundsätzlich sind alle strukturellen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Anpassungen meldepflichtig.
Zu den häufigsten Änderungsfällen gehören:

1. Rechtsformänderung

Beispiel: Ihre GbR wird in eine GmbH umgewandelt.

2. Anpassung von Kontaktdaten

Beispiel: Sie ziehen um oder ändern Ihre Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse aufgrund von Wachstum oder Standortwechsel.

3. Veränderung der Mitarbeiterzahl

Beispiel: Sie stellen zusätzliche Dozent*innen ein, um steigende Teilnehmerzahlen zu bewältigen.

4. Änderungen im Qualitätsmanagementsystem

Beispiel: Sie stellen Ihre interne Dokumentation und Prozessverwaltung auf AZAV Pilot um.

5. Neue Verantwortlichkeiten

Beispiel: Sie berufen eine neue Geschäftsführerin oder einen neuen Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB).

6. Wirtschaftliche Veränderungen

Beispiel: Ihr Träger muss vorläufige Insolvenz anmelden oder unterliegt anderen finanziellen Umstrukturierungen.

7. Veränderung der Besitzverhältnisse

Beispiel: Eine langjährige Mitarbeiterin wird Gesellschafterin und übernimmt künftig Anteile am Unternehmen.

Ablauf der Änderungszulassung

In den meisten Fällen ist die Änderungszulassung des Trägers unkompliziert.
Nach Einreichung der Unterlagen prüft die fachkundige Stelle die Angaben und bestätigt die Änderung in der Regel innerhalb kurzer Zeit.

Nur wenn es sich um wesentliche Veränderungen im Betriebsablauf handelt, kann ein kurzfristiges Audit erforderlich sein.

Änderungen direkt in AZAV Pilot verwalten

Wenn Sie mit AZAV Pilot arbeiten, können Sie alle Änderungen selbstständig in der Software hinterlegen.
So behalten Sie stets den Überblick und stellen sicher, dass Ihre Trägerdaten jederzeit aktuell und konform sind.

Fazit

Die Änderungszulassung des Trägers ist ein fester Bestandteil der AZAV-konformen Qualitätssicherung.
Mit einer transparenten und zeitnahen Kommunikation gegenüber der fachkundigen Stelle vermeiden Sie Verzögerungen und halten Ihre Zertifizierung ohne Aufwand auf dem neuesten Stand.